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122 FEUERWEHR 122
133 GENDARMERIE 133
144 RETTUNG 144
112 EUROPA 112 |
Wer bei
einer Notrufnummer anruft, sollte folgende Informationen bereithalten:
- Wo ist
der Notfall?
Geben Sie den genauen Ort an (Straße,
Hausnummer, Kilometerstein, Stockwerk, Tür, Zufahrtswege...)
Der
Journaldienst in der Einsatzzentrale kennt sich in Ihrem Ort sicher
nicht so gut aus, wie Sie selbst.
Bedenken Sie "Hauptstraße
11" gibt es fast in jedem Ort. Also Ort nicht vergessen! Auf
Autobahnen geben
Sie die Nummer der Autobahn (z.B. A1), sowie den
Kilometer an ( alle 500 m stehen auf der Seite die kleinen
blauen Taferl).
Vergessen Sie nicht die Fahrtrichtung. Wenn Sie einen Notfall in einem
Haus mit Gegensprechanlage
melden, geben Sie bitte die Beschriftung der
Sprechanlage an.
- Was ist
geschehen?
Was brennt oder was ist passiert? Gibt es
Verletzte? (z.B. Patient mit stechenden Schmerzen im Brustkorb,
Atemnot.)
Brennt ein Mistkübel oder ein Wohnhaus, wo noch Kinder drinnen sind?
Steht nur ein Auto im Weg oder ist es eine Massenkarambolage?
bei Gefahrenguttransportern (wichtig: Zahlen die auf Warentafeln
aufscheinen, exakt durchgeben!)
-Wie
viele Verletzte?
(z.B. 4 Verletzte nach Autounfall.)
-Wer
ruft an? (Für
eventuelle Rückfragen, Telefonnummer angeben)
Bitte sprechen Sie nicht munter darauf
los, sobald die Notrufstelle abhebt, sondern lassen sie sich im Gespräch
von der Zentrale die den Notruf annimmt leiten. Diese Menschen sind
psychologisch und medizinisch geschult. Sie haben ein Abfrageschema, das
mit dem Einsatzcomputer verbunden ist. Legen Sie erst dann den Hörer
auf, wenn die Leitstelle aufgelegt hat.
Ihr Notruf löst
die Hilfsmaßnahmen aus. Je genauer Ihre Schilderung der Situation,
desto gezielter kann Hilfe zum Unfallort geschickt werden!
Ein Notruf ist kostenlos und hat
keinerlei Folgen für den Anrufer weder rechtliche noch finanzielle.
Besser der Dienst rückt einmal vergebens aus, als einmal zu wenig.
Verlassen
Sie sich niemals darauf, dass bereits andere einen Notruf getätigt haben.
Missbrauchen Sie den
Notruf NIE - das ist strafbar!!!
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VERHALTEN im BRANDFALLE
Ruhe bewahren
Feuerwehr verständigen
Gefährdeten Hilfe leisten
Löscheinrichtungen benutzen
Feuerwehr einweisen
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